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   VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15   

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VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15 (https://dejure.org/2016,45262)
VG Stade, Entscheidung vom 21.09.2016 - 1 A 523/15 (https://dejure.org/2016,45262)
VG Stade, Entscheidung vom 21. September 2016 - 1 A 523/15 (https://dejure.org/2016,45262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 150 AO; § 87a AO
    Berufsausübungsfreiheit; Datenschutz; elektronisches Kurbeitragsabrechnungssystem; informationelle Selbstbestimmung; unbillige Härte; Verpflichtung zur Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Das auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhende Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit; es lässt ihn schon auf der Stufe der Persönlichkeitsgefährdung beginnen (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum mehr (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Das Gewicht des Eingriffs wird insbesondere von der Art der erfassten Informationen, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der möglichen Verwertung der Daten beeinflusst (BVerfG, Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris).

    Mit in den Blick zu nehmen ist auch die Persönlichkeitsrelevanz der Informationen, die durch eine weitergehende Verarbeitung und Verknüpfung der erfassten Informationen gewonnen werden sollen (BVerfG, Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Das auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhende Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit; es lässt ihn schon auf der Stufe der Persönlichkeitsgefährdung beginnen (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum mehr (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, juris je m.w.N.).

    Dabei wird berücksichtigt, dass die Möglichkeiten moderner Techniken zur Datenverarbeitung auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besondere Relevanz haben und erhöhte Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, juris).

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Dies habe der Bundefinanzhof mit Urteil vom 14. März 2012 - XI R 33/09 - für entsprechende Bestimmungen in Steuergesetzen festgestellt.

    Auch das seitens der Beklagen zitierte Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. März 2012 - XI R 33/09 - könne deshalb nicht herangezogen werden.

    Gerade die Möglichkeit der einzelfallgerechten Befreiung dient der Wahrung der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu im Hinblick auf eine entsprechende Regelung in § 18 UStG: BFH, Urteil vom 14.03.2012 - XI R 33/09 -, juris).

    In verfassungskonformer Auslegung der Norm liegt nach Auffassung der Kammer in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 14. März 2012 - XI R 33/09 - zu einer entsprechenden Regelung in § 18 Abs. 1 Satz 2 UStG und § 150 Abs. 8 AO eine unbillige Härte immer dann vor, wenn eine Erklärungsabgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Die Ermächtigung zur unentgeltlichen Verpflichtung der Unterkunftgeber zur Ausstellung der Kurkarten, zum Einzug der Kurbeiträge von den Gästen und zur Abführung der Kurbeiträge an die Beklagte ergebe sich aus dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz - NKAG - und sei vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 2001 - 9 K 1975/00 - für zulässig befunden worden.

    Das Niedersächsiche Oberverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 13. Juni 2001 - 9 K 1975/00 - ausgeführt:.

    Sie diene dem Ziel, eine möglichst lückenlose Erfassung der kurabgabepflichtigen Personen zu erreichen, ohne dass es hierfür eines unvertretbaren Verwaltungsaufwandes bedürfe (Urteil vom 13.6.2001 - 9 K 1975/00 -, juris).

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits klargestellt hat, kann von den Unterkunftgebern auf Grund ihrer Sachnähe eine Mitwirkung bei der Kurbeitragserhebung abverlangt werden (Urteil vom 13.6.2001 - 9 K 1975/00 -, juris).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris).

    Das Grundgesetz hat die Spannung zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten (BVerfG, Urteile vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - m.w.N. und vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - sowie Beschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 578/02 u.a. -, juris).

    Der Einzelne muss daher grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris).

  • VG München, 25.04.2013 - M 10 K 12.5874

    Verpflichtung des Vermieters zur Übermittlung der Meldedaten der

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Es werde zudem auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. April 2013 - M 10 K 12.5874 - verwiesen.

    Soweit die Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. April 2013 - M 10 K 12.5874 - verwiesen, sei festzustellen, dass diesem im Wesentlichen bayerisches Landesrecht zu Grunde gelegen habe.

    Darin liegt ein Unterschied zu dem von den Klägern zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. April 2013 - M 10 K 12.5874 -, welches die Einführung eines elektronischen Kurbeitragsabrechnungssystems durch Rechtsverordnung zum Gegenstand hatte.

  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Zu den nicht-öffentlichen Stellen (§ 2 Abs. 4 BDSG) gehören regelmäßig die Betreiber von Beherbergungsbetrieben (vgl. BFH, Urteil vom 15.7.2015 - II R 32/14 -, juris).

    Da die Unterkunftgeber bei der Datenverarbeitung, zu der gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BDSG auch die Speicherung zählt, eine Datenverarbeitungsanlage (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BDSG) einsetzen, finden nach § 27 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BDSG auch die Vorschriften des Dritten Abschnitts des BDSG Anwendung, insbesondere über die Rechte des Betroffenen (§§ 33 bis 35 BDSG) (BFH, Urteil vom 15.7.2015 - II R 32/14 -, juris zur Tourismusabgabe nach dem Landesrecht Bremens).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Dabei muss der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, juris m.w.N.).

    Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass gemeindlicher Satzungen, die Einschränkungen der Berufsfreiheit vorsehen, bedarf bundesverfassungsrechtlich einer Bestimmtheit grundsätzlich nur insoweit, als sich ihr zweifelsfrei entnehmen lassen muss, welchen Gegenstand die autonome Satzung betreffen und zu welchem Zweck sie erlassen werden darf (BVerwG, Urteile vom 9.3.1990 - 8 C 20.88 -, vom 25.1.2006 - 8 C 13.05 - und vom 16.10.2013 - 8 CN 1.12 -, juris).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Das Grundgesetz hat die Spannung zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten (BVerfG, Urteile vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - m.w.N. und vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - sowie Beschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 578/02 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 523/15
    Das Grundgesetz hat die Spannung zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten (BVerfG, Urteile vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - m.w.N. und vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - sowie Beschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 578/02 u.a. -, juris).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2016 - 10 LC 29/15

    Erhebung einer (Sonder-)Umlage gegenüber selbstständigen Hoheitsträgern als

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 20.88

    Verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot - Ausgleichszahlung für Bau- und

  • VGH Hessen, 22.02.1995 - 5 N 2973/88

    Rechtswidrigkeit der Heranziehung von sog Übernachtungspassanten zum Kurbeitrag;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00

    Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer

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